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Bereits 107.303 Wohnungen wurden mit Dämmstoffshop gedämmt.

Förderung Dämmung

Staatliche Förderung für Dämmung

Eine effektive Wärmedämmung kann die Heizkosten Ihres Hauses deutlich verringern. Das macht nicht nur Ihrem Geldbeutel, sondern auch der Umwelt eine Freude, weshalb es sich lohnt, solche Dämmarbeiten auf sich zu nehmen. Da hochwertige Dämmarbeiten relativ kostspielig sind, können Eigenheimbesitzer eine staatliche Förderung auf ihre Dämmarbeiten erhalten. Hier gibt es verschiedene Anbieter und Modelle, aus denen Sie die richtige Lösung auswählen können. Welche das sind, wie diese aufgebaut sind und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, das erfahren Sie hier.

Förderung für Dämmung 2024

Um die Energieeffizienz von Wohn- und Industriegebäuden voranzutreiben, bietet der deutsche Staat über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) diverse Fördermittel an, welche Ihnen Kosten abnehmen und die Sanierung somit attraktiver machen sollen. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde die Förderung für die Dämmung 2024 nochmal angepasst und erweitert. Grundsätzlich müssen Eigentümer zwischen Einzelmaßnahmen und vollständigen Sanierungsarbeiten unterscheiden.

Staatliche Förderung für Dämmung

KfW- und BAFA-Förderung für Dämmung

Bei Einzelmaßnahmen wie beispielsweise der Dämmung eines Gebäudedaches oder des Kellers kommt der Zuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ins Spiel. Zusätzlich können Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Ergänzungskredit erhalten, mit dem Sie die Arbeiten finanzieren können. Diese und weitere Optionen werden im folgenden Abschnitt ausführlich erläutert.

BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen

Sollten Sie einzelne Dämmarbeiten durchführen, dann können Sie von dem BAFA einen einmaligen Zuschuss auf Ihre Kosten erhalten. Dieser stellt mindestens 15% der förderfähigen Investitionskosten bis zu 30.000€ dar. Sie können also bis zu 4.500€ Förderung erhalten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) können hier weitere 5% hinzu kommen. Somit können Sie beispielsweise eine Förderung für die Dämmung Ihres Daches, Kellers, Ihrer Fassade, Kellerdecke, Dachbodens oder oberer Geschossdecke beantragen.

KfW- und BAFA-Förderung für Dämmung

Ein solcher Sanierungsfahrplan kann durch einen Energieberater erstellt werden. Dieser überprüft die Gegebenheiten Ihres Hauses und berät Sie ausgiebig über die vorhandenen Möglichkeiten und Lösungen. Die entstehenden Kosten für Fachplanung und Baubegleitung durch den Energie-Effizienz-Berater werden ebenfalls zu 50% bezuschusst. Sollten Sie über einen individuellen Sanierungsfahrplan verfügen, werden als bis zu 20% auf die förderfähigen Investitionskosten mit einem Zuschuss versehen. Diese Kosten steigen darüber hinaus auf 60.000€, weshalb Sie also bis zu 12.000€ erhalten können.

Um den Zuschuss zu erhalten, ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Dieser kontrolliert und bescheinigt Ihnen die korrekte Ausführung der Dämmarbeiten. Erst mit diesem Zertifikat erhalten Sie den vollen Zuschuss. Es ist darüber hinaus allerdings auch aus rein praktischen Gründen sinnvoll, einen solchen Berater zu engagieren. Dank seiner langjährigen Erfahrung kann dieser Sie bestens über die richtigen Produkte und Anwendungen beraten.

KfW-Ergänzungskredit zur Fassadendämmung: Förderung zur Dämmung Ihrer Fassade

Der Zuschuss der BAFA lässt sich zusätzlich mit einem Ergänzungskredit des KfW kombinieren. Dieser ist auf 120.000€ pro Wohneinheit begrenzt und wird nur mit einer Zuschusszusage der BAFA genehmigt. Bei einem Bruttojahreseinkommen Ihres Haushalts von unter 90.000€ erhalten Sie eine zusätzliche Zinsvergütung von 2.5%.

Dieser Ergänzungskredit kann nur von selbst nutzenden Eigentümern beantragt werden. Wie bereits erwähnt, ist die Reihenfolge der Beantragung entscheidend. Es empfiehlt sich daher, zuerst die BAFA-Zusage zu erhalten und mit dieser im Anschluss den KfW-Kredit zu beantragen. Da die Bearbeitungszeiten relativ hoch sind, sollten Sie mit der Beantragung rechtzeitig beginnen. Sämtliche Genehmigungen müssen unbedingt vor Baubeginn ausgestellt sein. Andernfalls kann es sein, dass Sie weniger oder keine Förderung erhalten.

KfW-Förderung für Dämmung

Das KfW verteilt ebenfalls Kredite für umfangreiche Sanierungsarbeiten. Mit diesen können Sie neue oder nachträgliche Kosten für Sanierungsarbeiten finanzieren. Das KfW hat hierfür seine eigenen „Effizienzhaus-Standards”. Nach diesen Richtlinien muss Ihr Haus saniert werden, um den vollen Kredit zu erhalten. Die Förderung gilt hierbei sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Der entsprechende Kredit KfW 261 kann dann bis zu 150.000€ umfassen, bei denen der maximale Fördersatz 45% beträgt. Sie können also bis zu 67.500€ Boni erhalten, welche nicht zurückgezahlt werden müssen.

Sollten Sie nach einem Kredit für Neubauten suchen, dann werden Sie beim KfW-Programm 297/298 fündig. Dieser Kredit kann ebenfalls bis zu 150.000€ annehmen, insofern der Neubau entsprechenden Standards entspricht. Dieser Effizienzhaus-Standard EH 40 ist streng bemessen und erhält das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude” (QNG). Das ehemalige Förderprogramm 461 wurde 2022 eingestellt und ist daher weder für Neubauten noch für Komplettsanierungen erhältlich. 

Alternative zur Förderung: Steuerbonus für die Dämmung Ihrer Fassade

Wenn Sie die Dämmung ihrer Fassade aus eigenen Mitteln finanzieren und auf eine Förderung verzichten möchten, dann können Sie alternativ den Steuerbonus für Sanierungskosten beanspruchen. Dieses Modell ist besonders für Eigentümer mit hoher Einkommensteuer lukrativ, da die Steuerermäßigung so den maximalen Effekt erzielen kann. Die Einkommensteuer wird über drei Jahre verteilt reduziert und kann somit bis zu 20% der Sanierungskosten abdecken. Die Höhe dieser Senkung ist abhängig von der jeweiligen Steuerschuld. Die technischen Mindestanforderungen der Dämmung entsprechen hierbei den Förderungen des KfW und BAFA. Während diese Anforderungen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden müssen, ist ein Energie-Berater bei dieser Finanzierung nicht vorgeschrieben.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung für die Dämmung Ihres Hauses erfüllt werden?

Um die jeweiligen Fördermaßnahmen zu erhalten, muss Ihre Dämmung entsprechende Dämmwerte erfüllen. Diese sogenannten U-Werte beschreiben die Wärmeverluste Ihrer Dämmung. Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind bestimmte Standardwerte vorgegeben, die Mindestwerte der meisten Fördermaßnahmen sind allerdings etwas strenger. Um die korrekte Ausführung der Dämmarbeiten zu gewährleisten und unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Sie daher einen Fachbetrieb engagieren, der Planung und Umsetzung der Dämmarbeiten für Sie übernimmt.

Abhängig von der geplanten Einsatzstelle setzt das KfW unterschiedliche U-Werte voraus. Ihre Dämmung darf also maximal diesen U-Wert haben und sollte bestenfalls darunter liegen. Hier ist eine Übersicht der gängigsten Dämmarbeiten und der entsprechenden U-Werte:

  • Keller : 0,25 W/(m²*K)
  • Geschossdecke : 0,14 W/(m²*K)
  • Dach : 0,14 W/(m²*K)
  • Fassade : 0,20 W/(m²*K)
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung für die Dämmung Ihres Hauses erfüllt werden?

Welche Dämmstoffe sollten Sie wählen?

Wie dick Ihre Dämmung ausfallen muss, hängt logischerweise vom Dämmstoff ihrer Wahl ab. Während künstliche Dämmstoffe wie EPS oder PIR bereits bei dünneren Platten hohe Dämmwerte erzielen, bietet Mineralwolle wie Stein- oder Glaswolle zusätzlich Schalldämmung, welche das Wohnklima erheblich verbessert. Wenn es Ihnen wichtig ist, nachhaltig zu dämmen, dann können Sie sich ebenfalls für unsere ökologischen Dämmstoffe entscheiden. Diese sind biologisch abbaubar und bieten vergleichbare Dämmwerte zu anderen Produkten aus unserem Shop. Wir beraten Sie gerne und ausführlich zu all Ihren Fragen rund um das Thema Dämmstoff-Auswahl.

Wie kann ich eine Förderung für Dämmung anfragen?

Die Beantragung einer Förderung kann eine Weile dauern. Daher empfehlen wir, rechtzeitig mit der Planung und Beantragung zu beginnen, um den eventuellen Baustart nicht unnötig zu verschieben. Es ist wichtig, sämtliche Förderungen vor dem Baubeginn zu erhalten, da Sie andernfalls keine Förderung mehr erhalten. Seit 2024 kann eine Förderung erst dann beantragt werden, wenn bereits ein Handwerksunternehmen vorliegt. Dieses Angebot muss eine Bedingung enthalten, welche die Gültigkeit des Angebots von der Zusage der Förderung abhängig macht. Kurzum, Sie benötigen ein akzeptiertes Handwerksangebot, dürfen mit dem Bau aber noch nicht begonnen haben.

Um bei den vielen Regeln den Überblick zu behalten, empfehlen wir. Einen Energie-Effizienz-Berater zu engagieren. Dieser kennt sich bestens mit den Regeln und Vorschriften ihrer örtlichen Behörde aus und bringt Sie auch mit eventuellen Handwerksunternehmen in Verbindung. Er behält die Übersicht über den Baufortschritt und kann anschließend eine Bescheinigung ausstellen, mit der Sie die vollständige Förderung erhalten. Der erste Schritt ihres Projekts sollte daher der Kontakt zum Energie-Berater sein, um diesen in sämtliche Arbeitsschritte einzubinden.

Förderung für die Dämmung von Dach und Co: unsere Experten beraten Sie

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema „Förderung für Dämmarbeiten” haben, dann kontaktieren Sie gerne einen unserer Experten. Wir beraten Sie gerne und kostenlos und beantworten Ihnen alle ungeklärten Fragen. Darüber hinaus finden Sie in unserem Wissenszentrum zahlreiche Blogartikel über sämtliche Aspekte der Eigenheim-Dämmung.

Fragen & Antworten Förderung dämmung